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Steuern auf den A41BTT

Wie Erträge aus dem A41BTT besteuert werden, hängt davon ab, wo du steuerpflichtig bist. Hier findest du das Wichtigste – verständlich erklärt.

Zuletzt aktualisiert: 31.10.2026

Schweiz

So wird der A41BTT in der Schweiz besteuert #

Kursgewinne sind steuerfrei: Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren im Privatvermögen werden in der Schweiz nicht besteuert.

Erträge sind steuerbar – jedes Jahr: Die thesaurierten Erträge ausländischer Fonds gelten als Einkommen, auch wenn nichts ausgeschüttet wird. Massgeblich ist der Betrag, den die Eidgenössische Steuerverwaltung in ihrer Kursliste (ICTax) für den Fonds ausweist. Fehlt dort ein Wert, kann die Steuerbehörde den Ertrag schätzen.

Vermögenssteuer: Der Wert deiner Anteile am 31. Dezember gehört zum steuerbaren Vermögen.

Umsatzabgabe: Kaufst oder verkaufst du über einen Schweizer Broker, fällt die eidgenössische Umsatzabgabe an – 0,15 % für ausländische Wertpapiere wie den A41BTT. Bei ausländischen Brokern entfällt sie.

Keine Verrechnungssteuer: Als Luxemburger Fonds unterliegt der A41BTT nicht der Schweizer Verrechnungssteuer.

Währung: Der Fonds lautet auf Euro. Schwankungen des Wechselkurses EUR/CHF wirken sich auf deine Rendite in Franken aus.

Auf einen Blick #

Kursgewinne
steuerfrei (Privatvermögen)
Thesaurierte Erträge
jährlich als Einkommen
Vermögenssteuer
ja
Umsatzabgabe
0,15 % via Schweizer Broker
Verrechnungssteuer
keine

Diese Informationen sind allgemein und ersetzen keine Steuerberatung. Steuerregeln ändern sich, und massgeblich ist immer deine persönliche Situation.