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Steuern auf den A41BTT
Wie Erträge aus dem A41BTT besteuert werden, hängt davon ab, wo du steuerpflichtig bist. Hier findest du das Wichtigste – verständlich erklärt.
Zuletzt aktualisiert: 31.10.2026
So wird der A41BTT in der Schweiz besteuert #
Kursgewinne sind steuerfrei: Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren im Privatvermögen werden in der Schweiz nicht besteuert.
Erträge sind steuerbar – jedes Jahr: Die thesaurierten Erträge ausländischer Fonds gelten als Einkommen, auch wenn nichts ausgeschüttet wird. Massgeblich ist der Betrag, den die Eidgenössische Steuerverwaltung in ihrer Kursliste (ICTax) für den Fonds ausweist. Fehlt dort ein Wert, kann die Steuerbehörde den Ertrag schätzen.
Vermögenssteuer: Der Wert deiner Anteile am 31. Dezember gehört zum steuerbaren Vermögen.
Umsatzabgabe: Kaufst oder verkaufst du über einen Schweizer Broker, fällt die eidgenössische Umsatzabgabe an – 0,15 % für ausländische Wertpapiere wie den A41BTT. Bei ausländischen Brokern entfällt sie.
Keine Verrechnungssteuer: Als Luxemburger Fonds unterliegt der A41BTT nicht der Schweizer Verrechnungssteuer.
Währung: Der Fonds lautet auf Euro. Schwankungen des Wechselkurses EUR/CHF wirken sich auf deine Rendite in Franken aus.
Auf einen Blick #
- Kursgewinne
- steuerfrei (Privatvermögen)
- Thesaurierte Erträge
- jährlich als Einkommen
- Vermögenssteuer
- ja
- Umsatzabgabe
- 0,15 % via Schweizer Broker
- Verrechnungssteuer
- keine
Diese Informationen sind allgemein und ersetzen keine Steuerberatung. Steuerregeln ändern sich, und massgeblich ist immer deine persönliche Situation.